Hofstr. 16
76676 Graben-Neudorf
Telefon: 07255 / 71 36-0
Fax: 07255 / 71 36 36

E-Mail: sekretariat@erich-kaestner-grundschule.de
Internet: www.erich-kaestner-grundschule.de


Die Schulanfänger werden im Laufe ihres letzten Kindergartenjahres in der Schule angemeldet. Hierzu erhalten Sie jeweils rechtzeitig eine Einladung durch die Schule. Die in der Einladung enthaltenen Formulare und das Stammbuch sind am Tag der Anmeldung mitzubringen.


An unserer Schule machen wir den Kindern neben den Unterrichtsfächern zusätzliche Angebote in Form von Arbeitsgemeinschaften. Diese werden überwiegend von Eltern unserer Schule durchgeführt und finden in der unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag statt. Folgende Bereiche finden sich in den AG´s immer wieder: Kochen Backen, Basteln, Musizieren, Sport, Fremdsprachen, Zaubern etc. Um den Kindern unserer Schule möglichst viele Angebote unterbreiten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen und freuen uns sehr, wenn Sie uns ein AG-Angebot unterbreiten.


Ihr Kind wurde möglicherweise bereits im Kindergarten durch Ärzte des Gesundheitsamtes untersucht. Eine zweite Untersuchung durch das Gesundheitsamt findet, wenn notwendig, im Rahmen der Schulanmeldung während des letzten Kindergartenjahres an der Schule statt.

Eine jährliche zahnärztliche Untersuchung wird in wechselnden Klassenstufen in der Schule durchgeführt. Die Eltern werden jeweils vor den Untersuchungen informiert.


Außerhalb des Unterrichts werden die Schüler und Schülerinnen wie folgt beaufsichtigt:

  • ab 7.35 Uhr durch eine Lehrkraft, die bis Unterrichtsbeginn in die einzelnen Klassenzimmer schaut.
  • von 8.25 Uhr bis 8.35 Uhr auf dem Schulhof durch eine Lehrkraft.
  • in den beiden großen Pausen durch jeweils zwei Lehrkräfte.

Bei der Erfüllung der erzieherischen Aufgaben der Schule kommt außerunterrichtlichen Veranstaltungen besondere Bedeutung zu. Sie dienen der Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur Entfaltung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Schülers bei. So finden beispielsweise statt:

  1. Wandertage und Jahresausflüge
  2. Mit Schülern der Klassen 3 und 4 ist ein mehrtägiger Landschulheimaufenthalt möglich.
  3. Sporttage
  4. Besuch von Theateraufführungen, Lesungen und musikalischen Veranstaltungen

Ansprechpartner: Herr Ulrich Schmidt, Grundschule Rheinsheim


Erreichbarkeit:
Christine Scheuermann
E-Mail: christine.scheuermann@zsl-rska.de
Termine nach Vereinbarung

Die Beratungslehrkraft kann...

  • streng vertraulich
  • ergebnisoffen
  • einmalig oder einem längeren Prozess begleitend, zuzuhören und klären.

Für wen ist die Beratungslehrkraft da?

  • Für alle Schüler, Eltern und Lehrer
  • Bei mit der Schule zusammenhängenden Fragen

Beratungsfelder - Schullaufbahnberatung

  • Leistungsschwächen (kognitive Überforderung, Teilleistungsprobleme)
  • Konzentrations- und Motivationsschwierigkeiten
  • Lern- und Arbeitsmethoden
  • Schul- und Prüfungsangst
  • Mobbing

Grundsätze der Arbeit der Beratungslehrkraft sind Freiwilligkeit und Vertraulichkeit


Für die Abwesenheit eines Kindes von der Schule in anderen als in Krankheitsfällen ist eine Beurlaubung erforderlich. Eine Beurlaubung Ihres Kindes ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitig gestellten schriftlichen Antrag möglich. Wichtige Gründe sind etwa Heilkuren, überregionale Sportwettkämpfe oder persönliche Gründe, wie Hochzeiten, Todesfälle oder Wohnungswechsel. Bis zu zwei Urlaubstage können bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer beantragt werden. Ab drei Urlaubstagen entscheidet die Schulleitung.
Alles Weitere finden Sie in der Schulbesuchsverordnung, § 4.


Siehe Rubrik „Unsere Schule“ - „Bewegte Schule“


Das Land Baden-Württemberg stellt Informationen zu Schule und Bildung, z.B. Gesetze, Rahmenlehrpläne, Projekte und Wettbewerbe auf dem Bildungsserver (www.schule-bw.de) zur Verfügung. Ein Besuch lohnt sich!


... finden Sie an der Eingangstür / Hofstraße.
Postfächer für den Elternbeirat, den Förderverein und die Lehrkräfte unserer Schule finden Sie vor dem Sekretariat.


Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Der 1. Schultag für die Schulanfänger ist der Montag der zweiten Schulwoche. Am Samstag davor findet die Einschulungsfeier statt. Die "Schulanfänger" werden von den Kindern der zweiten Klassen mit einem abwechslungsreichen Programm begrüßt. Während die Kleinen im Anschluss ihre erste Schulstunde erleben, wird den Eltern die Wartezeit mit Kaffee und Kuchen durch die Eltern der Zweitklässler verkürzt.


Wir legen sehr viel Wert auf eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Eltern. Die Elternarbeit erstreckt sich
auf die Mitarbeit bei der inhaltlichen Arbeit:
Einzelgespräche, Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schulkonferenz, Gestalten von Arbeitsgemeinschaften

auf die Unterstützung bei organisatorischen Vorhaben:
Einschulungsfeier, Adventssingen, Schulfeste jeder Art, Sportwettkämpfe, Fahrradturnier, Ausflüge und Klassenfahrten

auf die Unterstützung des Fördervereins:
Unterstützung bei verschiedenen Aktivitäten, Mitgliedschaft im Förderverein


Pro Schuljahr werden zwei Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) durchgeführt. Zu Beginn des ersten Schuljahres werden die Eltern durch die Klassenlehrkraft zur ersten Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Zu den weiteren Sitzungen laden die Elternvertreter in Absprache mit der Klassenlehrkraft ein. Hier erhalten Sie Informationen über die Unterrichtsplanung und -gestaltung, die Notengebung sowie alle wichtigen, die Klasse betreffenden Informationen.


Der Elternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternvertretern aller Klassen zusammen. Die oder der Vorsitzende und weitere zu wählende Funktionsinhaber werden zu Anfang des Schuljahres für ein Jahr gewählt. Der Elternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht in der Schule aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet.


Am ersten Elternabend wählen die Eltern aus ihrer Mitte eine/n ElternvertreterIn sowie eine/n StellvertreterIn, die in den Elternbeirat entsandt werden.


Jede Lehrkraft unserer Schule bietet Ihnen einmal pro Woche eine Elternsprechstunde an. Nutzen Sie diese nicht erst, wenn Probleme bereits entstanden sind. Bitte melden Sie sich vorher an.


Kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so müssen Sie Ihr Kind vor Beginn des Unterrichts krank melden. Eine Entschuldigung sollte spätestens am dritten Fehltag dem Lehrer schriftlich vorliegen. Neben dem Grund des Fehlens, sollte auch die voraussichtliche Dauer (sofern möglich) angegeben werden.

Beachten Sie bitte, dass diese Regelung zum Wohl des Kindes so eng gefasst ist. Nur durch den sofortigen Informationsaustausch kann verhindert werden, dass Kinder auf dem Schulweg verloren gehen, unbemerkt während der Schulzeit schwänzen oder anderen Interessen nachgehen.

Für die Fahrräder gibt es auf dem Schulhof überdachte Fahrradständer. Die Eltern werden im Interesse der Sicherheit ihrer Kinder gebeten, regelmäßig die Verkehrssicherheit der Fahrräder ihrer Kinder zu überprüfen.


Die Eltern entscheiden, ob Ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Sie sollten dies ohne Ihre Begleitung aber noch nicht in der 1. Klasse erlauben. Grundsätzlich darf der Schulweg nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zurückgelegt werden. Bitte üben Sie mit Ihren Kindern das Fahrradfahren zur Schule und gewöhnen Sie sie an das Tragen eines Fahrradhelmes


Im vierten Schuljahr erhalten die Kinder in Zusammenarbeit mit der Polizei (Jugendverkehrsschule Bruchsal) eine Radfahrausbildung.


Die wichtigsten jährlich stattfindenden Feste und Feiern an unserer Schule sind die Einschulungsfeier, das Martinssingen, die Nikolaus- und die Weihnachtsfeier, sowie ein buntes Faschingstreiben. Daneben veranstaltet der Förderverein der Schule eine Halloweenparty und ein Adventssingen. Außerdem findet in regelmäßigen Abständen ein Schul- oder Spielefest statt.


Jährlich finden ein angekündigter und ein unangekündigter Feueralarm statt. Dies dient der Vorbereitung auf einen eventuellen Notfall.


Seit dem Jahr 1994 gibt es den Förderverein an unserer Schule. Aufgrund der Unterstützung des Vereins konnten schon viele Vorhaben und Anschaffungen verwirklicht werden, wie z. B. die Pausenhofspiele, Freiarbeitsmaterialien, Bücher für die Klassenbüchereien, die Schulhofbemalung, ein Trinkbrunnen, Zuschüsse zu Schullandheimaufenthalten und Ausflüge, Arbeitsgemeinschaften. Ein Sozialfond unterstützt Eltern bei größeren Ausgaben wie Landschulheimaufenthalte oder Klassenausflüge. Mitglieder können Eltern, Angehörige und Freunde sowie auch Ehemalige sein. Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.


Die Lehrerfortbildung ist ein wesentlicher Bereich der Qualitätssicherung unserer Schule. Deswegen legen wir im Lehrerkollegium großen Wert darauf, neben den Lehrerfortbildungsangeboten durch das Staatliche Schulamt oder das Regierungspräsidium eigenständige Fortbildungen durchzuführen. Dazu laden wir uns entsprechende Referenten in unsere Schule ein.


Englisch wird ab Klasse 3 als reguläres Fach unterrichtet. Im Rahmen des Unterrichts liegt der Schwerpunkt auf dem Sprechen und dem Hörverständnis.


Die Gesamtlehrerkonferenz ist ein beschlussfassendes Organ der Schule und besteht aus allen an der Schule unterrichtenden Lehrkräften. Die Konferenzen sind nicht öffentlich. Neben der Gesamtlehrerkonferenz gibt es noch die Klassenkonferenz und die Fachkonferenz.


Am Anfang und am Ende eines jeden Schuljahres findet ein gemeinsamer ökumenischer Schulgottesdienst statt.


Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 werden die Eltern zu einer Informationsveranstaltung über die weiterführenden Schulen eingeladen. In einem Beratungsgespräch erhalten die Eltern Informationen zum Leistungsstand Ihres Kindes und Empfehlungen für die geeignete Schulform nach der Grundschulzeit. Eine Grundschulempfehlung spricht die Klassenkonferenz aus. Diese erhalten die Eltern mit der Halbjahresinformation.


Die wichtigsten Gremien an der Schule sind die Schulkonferenz, die Konferenz der Lehrkräfte und die Elternbeiratssitzung. Daneben gibt es Fachkonferenzen, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen. Alle Gremien dienen der Gestaltung der Schule und sind Ort der formellen Mitwirkung von Eltern. Die Einrichtung und die Befugnisse der Gremien sind im Schulgesetz geregelt.

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Sie sollen von den Kindern ohne fremde Hilfe bewältigt werden können. Die Eltern werden gebeten, Ihre Kinder zum sorgfältigen Führen des Hausaufgabenheftes anzuhalten und das gewissenhafte und pünktliche Erledigen der Hausaufgaben zu unterstützen.


Die Gemeinde Graben-Neudorf hat an unserer Schule eine Hausaufgabenbetreuung eingerichtet, die am Nachmittag in der Schule stattfindet. Teilnehmen dürfen Kinder mit Migrationshintergrund, um die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache bei den Hausaufgaben abzubauen.


Unser Hausmeister Jack Prestel ist für die Schule, Turnhalle und das übrige Schulgelände zuständig. Er ist über das Sekretariat der Schule erreichbar.


Im Sommer, wenn die Temperaturen in den Klassenräumen Lernen unmöglich machen, gibt es ab 12.25 Uhr hitzefrei. Die Eltern werden mit einem Schreiben über den Ablauf informiert. Der Hinweis auf hitzefrei findet sich ab 10 Uhr auch auf unserer Homepage.

Jedes Kind erhält vom Förderverein zur Einschulung eine gelbe Postmappe für wichtige Informationen an die Eltern. Bitte schauen Sie täglich in diese Mappe.

Kaugummis sind in der Schule untersagt.


An der Schule besteht eine von der Gemeinde eingerichtete Kernzeitbetreuung. Dies ist eine Einrichtung, die Kinder besuchen können, die vor und/oder nach dem Unterricht zu Hause nicht betreut werden können und zu dieser Zeit auch keinen Unterricht haben. Besonders wurde dabei an berufstätige Eltern oder Alleinerziehende gedacht. Die Kernzeitbetreuung ist möglich in den Zeiten von 7.00 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und ab 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Tel.: 07255/ 901-0


Im Einzugsbereich der Erich Kästner-Grundschule liegen die drei Kindergärten St. Josef, St. Theresia und der Kindergarten Sonnenschein. Die Zusammenarbeit mit den Kindergärten ist in einem "Jahresplan zur Kooperation Kindergarten Grundschule" festgeschrieben.


Die Klassenkonferenz setzt sich aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräften und der Schulleitung zusammen. Sie berät über alle Angelegenheiten, die die Klasse insgesamt betreffen, beispielsweise über die Grundschulempfehlung.


Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist für Ihre Kinder die erste und wichtigste Bezugsperson und Ansprechpartner/in an der Schule. Sie/er erteilt den größten Teil des Unterrichts, führt die Klassengeschäfte und hält den Kontakt zu den Eltern. Wenden Sie sich mit Fragen und Problemen, die Ihr Kind oder die Klasse betreffen, direkt an sie/ihn. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer kennt die Situation am besten und wird Ihnen als Erste/Erster Ratschläge geben können.


Die Klassenpflegschaft vertritt innerhalb der Schulmitwirkung die Interessen der Eltern einer Klasse. Sie ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse beteiligt, indem sie beratende Funktion übernimmt.
Zu Beginn des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten für die Dauer des Schuljahres einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Weitere Pflegschaftssitzungen beruft der Vorsitzende der Klassenpflegschaft ein.


Unser Kollegium besteht neben den Klassen- und Fachlehrkräften aus den Religionslehrkräften der beiden Kirchen, einer Kooperationslehrkraft der Förderschule Linkenheim und einer türkischen Lehrkraft, die muttersprachlichen Unterricht anbietet. Daneben bilden wir regelmäßig Referendare aus.


Die Lehrerkonferenzen beraten und beschließen alle wichtigen Maßnahmen, die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule notwendig sind. Sie fördern die Zusammenarbeit und dienen auch der gegenseitigen Unterstützung der Lehrer sowie dem Austausch von Erfahrungen und Anregungen.


Neben der Kooperation mit den Kindergärten werden weitere Kooperationen durchgeführt mit:

  • Musikverein Concordia Neudorf
  • Harmonikafreunde Neudorf
  • TSV Neudorf
  • FVGG Neudorf
  • umliegenden Grundschulen

Wenn ein Kind an einer übertragbaren Krankheit (Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Diphterie, Gelbsucht, Ruhr, Scharlach, Salmonellen, TBC, Typhus, Schweinegrippe) erkrankt ist oder diese vermutet wird, darf es nicht in die Schule kommen. Erst wenn aus einer ärztlichen Bescheinigung hervorgeht, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist, ist der Schulbesuch wieder erlaubt. Diese Regelung gilt auch bei Ungezieferbefall (z. B. Läuse).
Sollte Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die besondere Beachtung bzw. kurzfristige Maßnahmen erfordern (z.B. Allergien, eingeschränktes Seh- und Hörvermögen), geben Sie der Klassenlehrkraft so frühzeitig wie möglich Bescheid, damit entsprechend gehandelt werden kann.

… sind eine üble Plage, die entschlossen und mit Offenheit bekämpft werden muss. Schicken Sie ihr Kind keinesfalls in die Schule, bevor Sie nicht sicher sind, dass es läusefrei ist. Der Befall ist meldepflichtig!


Lehr- und Lernmittel sind außer Schulbüchern alle Übungsmaterialien, Anschauungsmittel und Geräte, mit denen die Schüler arbeiten. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schülern Bücher ausgeliehen, die nach Gebrauch in gutem Zustand zurückgegeben werden sollen. Die Bücher müssen über mehrere Jahre ausgeliehen werden. Ist ein Buch beschädigt, müssen die Eltern dafür Ersatz leisten.


Mitglieder sind alle Lehrer unserer Schule. Sie berät unter Vorsitz des Schulleiters über die pädagogische Gestaltung der Lehrinhalte in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule.


…ist auf vielen Wegen möglich: Neben dem halbjährlichen Elternabend und der angebotenen Sprechstunde können Sie jederzeit über das Hausaufgabenheft/ Elternheft oder sonst schriftlich Kontakt aufnehmen. Nicht erwünscht ist die Kontaktaufnahme kurz vor Unterrichtsbeginn, da sich die Lehrer in dieser Zeit der Vorbereitung des Unterrichts und der Beaufsichtigung der Kinder widmen müssen.


Leitbild

  • Uns ist wichtig, dass sich alle am Schulleben Beteiligten in unserer Schule wohl fühlen.
  • Es gibt keine fertigen Menschen. Wir alle: Kinder, Eltern und Lehrer lernen immer dazu.
  • Wir leben und erleben Gemeinschaft. Wir unterstützen und helfen uns. Wir handeln als Team.
  • Wir begegnen uns in einer Atmosphäre des Vertrauens, Respekts und gegenseitiger Wertschätzung
  • offen, höflich und tolerant.

"Es geht um die Kinder"
Erich Kästner


Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben sollen besonders gefördert werden. Verwaltungsvorschriften ermöglichen für betroffene Kinder einen Nachteilsausgleich z.B. in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten gegebenenfalls auch auf das veränderte Gewichten bei der Benotung.


Das Lesenlernen und das Lesen sind wichtige Aufgaben der Grundschule. Man lernt es aber nicht in einer Deutschstunde. Dazu gehört in jedem Fall die tägliche Übung zu Hause, das Lesen der Eltern als Vorbildfunktion, der regelmäßige Besuch der Bibliothek. In unserem Konzept zur Steigerung der Leseförderung beachten wir die Lesetechnik, die Sinnentnahme und die Lesefreude. Unsere Schüler sollen einen Text flüssig und betont lesen können. Sie sollen den Sinn verstehen und mit dem Text umgehen können. Sie sollen Freude am Lesen haben, um eine langanhaltende Lesemotivation zu erreichen.


An unserer Schule haben sich Erwachsene zur Verfügung gestellt, während der Unterrichtszeit mit leseschwachen Schülern zu üben. Diese "Lesepaten" kommen regelmäßig einmal pro Woche. Es hat sich gezeigt, dass diese Unterstützung von den Kindern gerne angenommen wird und sehr erfolgreich ist.
Wir wollen auch einzelnen Kindern einen Lesepaten oder eine Lesepatin anbieten, um individuell arbeiten zu können. Unsere Ziele sind: das Heranführen an Bücher, die Lust am Lesen wecken und das sinnerfassende Lesen beherrschen.

Teilen wie "St. Martin" wird von den Schüler/innen so umgesetzt, dass die vierten Klassen ein Martinsspiel für alle Kinder vorbereiten. Martinslieder umrahmen die kleine Feier. Zum Schluss teilen sich je zwei Kinder eine von der Gemeinde gestiftete Brezel.


Die Medienentwicklung der Schule ist in einem Medienentwicklungsplan festgeschrieben. Dieser enthält Informationen zur Bedeutung, Umsetzung und Zielsetzung der Medienentwicklung an der EKS sowie der medientechnischen Ausstattung. In jedem Klassenzimmer befinden sich zwei Computer, ein Laptop und ein Beamer. Die Schule verfügt über zwei I-Pad-Koffer mit jeweils 16 Schüler-I-Pads. Jedes Klassenzimmer ist mit einem Apple-TV ausgestattet.
Netzwerk: Pädagogische Musterlösung PaedML-Grundschule.


Die Mitwirkung in der Schule ist im Schulgesetz geregelt. Mitwirkungsorgane sind: Klassenpflegschaft, Klassenkonferenz, Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Elternbeirat, Schulträger, untere und obere Dienstbehörde. Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken.


Die Elternmitwirkung verwirklicht sich nach dem Schulgesetz vor allem über die Elternvertreter/innen und ihre Tätigkeit in Gremien. Die Mitwirkung von Eltern ist aber auch direkt, z.B. bei der Organisation eines Veranstaltungsangebotes oder der Durchführung eines Schulfestes erwünscht. Elternmitwirkung findet zudem in den Klassen z.B. bei Veranstaltungen, Wandertagen und Projekten statt


Da es an unserer Schule türkische Schülerinnen und Schüler gibt, wird Türkisch als Muttersprachlicher Unterricht (MSU) erteilt. Die türkischen Kinder einer Jahrgangsstufe erhalten im Anschluss an den Klassenunterricht gemeinsam bei einer türkischen Lehrkraft muttersprachlichen Unterricht. Dieser Unterricht umfasst die Lernbereiche Sprache, Landeskunde und Unterweisung in islamischer Religion.

Zum Fest des heiligen Nikolaus findet eine kleine Feier in der Aula statt, die von den Kindern des 1. Schuljahres gestaltet wird.


  1. Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
  2. Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  3. Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  4. Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  5. Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  6. Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Die Notengebung richtet sich nach der Notenverordnung des Landes Baden-Württemberg. An den Elternabenden werden die Lehrkräfte alles Wichtige über die Bewertung in den Klassenarbeiten, Tests und anderen schriftlichen Arbeiten erklären.


Für Notfallsituationen werden auf einem Notfallblatt Telefonnummern und Adressen der Eltern vermerkt, unter denen diese während der Unterrichtszeiten zu erreichen sind. Änderungen von Telefonnummern sind im eigenen Interesse umgehend mitzuteilen.

Für Eltern, die ihre Kinder in die Schule bringen oder abholen, stehen in der Hofstraße mehrere Parkplätze zur Verfügung. Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie beim Pfarrzentrum Don Bosco, in der Fröbelstraße und in der Hans-Sachs-Straße um das Schulgelände herum. Denken Sie aber daran: Nach Möglichkeit sollten Schüler - aus pädagogischen Gründen - alleine zur Schule gehen.


Nach der 2. und nach der 4. Stunde findet eine längere Hofpause unter Aufsicht statt. Für diese Zeit stehen den Schülern zahlreiche Pausenspiele, angeschafft von der Gemeinde, dem Elternbeirat und vom Förderverein, zur Verfügung. Unser Schulhof bietet zudem ein Klettergerüst, einen Fußballkäfig, Tischtennisplatten, einen Basketballkorb, Schaukel und Sitzgelegenheiten. Bei starkem Regenwetter bleiben die Kinder unter Aufsicht im Klassenraum, wo sie Pausenspiele zur Verfügung haben.


An unserer Schule klingelt es nur zum Ende der Hofpausen, nicht am Anfang und Ende des Unterrichts.


Auf dem Pausenhof führen zwei Lehrkräfte die Pausenaufsicht. In Notsituationen sind sie der erste Ansprechpartner für Ihr Kind. Außerdem dürfen die Kinder in Not jederzeit das Lehrerzimmer oder das Sekretariat aufsuchen. Die Grenzen des Pausenhofes dürfen nicht verlassen werden.


Jedes Kind sollte ein gesundes Frühstück mit in die Schule bringen. Geben Sie das Frühstück möglichst in einer Dose mit, um den Müllberg zu verkleinern. Getränke sollten möglichst in spezielle, bruchfeste Behälter abgefüllt werden.

Der Schwerpunkt der Radfahrausbildung liegt im 4. Schuljahr und beginnt mit der Radfahrausbildung in Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule Bruchsal. Die Schüler erwerben hier den Fahrradführerschein.
Am Ende jedes Schuljahres führt der Förderverein mit der Schule das ADAC-Fahrradturnier durch, bei dem alle Kinder ab der zweiten Klasse ihre Fahrrad- und Verkehrssicherheit überprüfen können.
Kommen die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule, müssen die Eltern darauf achten, dass das Fahrrad verkehrssicher ausgerüstet ist und die Kinder immer einen Helm tragen.


Ein zu schwerer Ranzen führt zu Rücken- oder Haltungsschäden. Daher sollen die Eltern gemeinsam mit uns darauf achten, dass der Ranzen immer aufgeräumt und sauber gehalten wird und nur das nötige Material enthält, denn die Ordnung im Ranzen erspart Suchen und unnötiges Schleppen.


Das Rauchen ist seit 2007 gesetzlich auf dem gesamten Schulgelände untersagt.


Da das Rektorat unregelmäßig besetzt ist, kann ein Termin im Sekretariat nachgefragt werden. Ist das Rektorat besetzt, haben die Eltern immer eine offene Tür.

Schüler allgemeinbildender Schulen sind unfallversichert, während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule, während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden.


Der Schulhof der Erich Kästner-Grundschule wurde in den Jahren 2008 bis 2010 unter pädagogischen Gesichtspunkten neu gestaltet. Dadurch ist es nun möglich, dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden.


Am Ender der Klasse 1 und 2 gibt es statt der Zeugnisse Schulberichte. Diese informieren über das Lern- und Arbeitsverhalten der Schüler. Nach Klasse 1 wird ihr Kind in die Klasse 2 versetzt, es sei denn, die Eltern entschließen sich für eine freiwillige Wiederholung der Klasse 1. Am Ende der Klasse 2 gibt es für Deutsch und Mathematik jeweils eine Note. Den Schulbericht im Halbjahr Klasse 2 ersetzt ein Elterngespräch (mündlicher Schulbericht).
Ab Klasse 3 gibt es dann Zeugnisse mit Noten für die einzelnen Fächer und zusätzlich eine verbale Beurteilung.


Ihre Kinder erhalten die Bücher im Ausleihverfahren. Bitte sorgen Sie für einen pfleglichen Umgang. Versehen Sie alle Bücher mit einem Schutzumschlag. Bei Beschädigungen müssen diese ersetzt werden.


Den Wortlaut des Schulgesetztes Baden-Württemberg finden Sie unter:
https://www.km-bw.de/SMV-BW,Lde/Startseite/Wissenswertes/Wissen?QUERYSTRING=schulgesetz+pdf


Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben. Die Anzahl der Mitglieder der Schulkonferenz richtet sich nach der Schulart und der Zahl der Lehrerstellen an der Schule. Der Schulleiter ist der Vorsitzende, der Elternbeiratsvorsitzende der stellvertretende Vorsitzende.


Die Schulleitung der Erich Kästner-Grundschule führt Herr Thilo Kemm.


Staatliches Schulamt Karlsruhe
Schulpsychologische Beratungsstelle
Kriegsstr. 103a
Tel.: 0721/605610-71
Mail: Elke.Doerflinger@ssa-ka.kv.bwl.de


Die Schule bietet T-Shirts mit dem Schullogo der Erich Kästner-Schule an. Diese können gegen Entgelt bei der Einschulungsfeier, an Elternabenden, bei Schulfesten oder über das Sekretariat erworben werden.


Kinder sind im Straßenverkehr nach wie vor besonders gefährdet. Nicht immer ist der kürzeste Schulweg auch der sicherste. Ob ein Kind einen sicheren Schulweg hat, hängt nicht zuletzt von seinen Eltern ab. Sie kennen nicht nur die Verkehrsgegebenheiten auf dem Schulweg, sondern auch Ihr Kind, sein Temperament und sein Verhalten. Bitte gehen Sie mit Ihren Kindern mehrfach den Schulweg ab und weisen Sie auf mögliche Gefahrenpunkte hin.


Ab der 3. Klasse haben die Kinder im 14-tägigen Rhythmus Schwimmunterricht im Hallenbad der Grund- und Hauptschule Liedolsheim. Nähere schriftliche Informationen dazu (Transport, Schwimmbekleidung, etc.) erhalten Sie rechtzeitig von dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin. Ein Badebus bringt die jeweilige Klasse ins Schwimmbad nach Liedolsheim.


Das Sekretariat ist täglich von 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Die Sekretärin, Frau Ute Metz, ist während dieser Zeiten unter der Telefonnummer (0 72 55) 71 36-0 oder unter der Mailadresse sekretariat@erich-kaestner-grundschule.de erreichbar.


Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Kinder obligatorisch. Eine Freistellung ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Für den Sportunterricht benötigen die Kinder entsprechende Sportbekleidung und Hallenschuhe, d.h. keine Turnschuhe, die auch draußen getragen werden. Wir empfehlen außerdem einen Turnbeutel, der mit dem Namen des Kindes dauerhaft gekennzeichnet ist.


Informationen der Schule oder der Klassenlehrerin werden ab dem Schuljahr 2021/2022 mehrheitlich über die Stay-Informed-App erteilt.
Es wäre wünschenswert, dass Sie ihr Kind im Falle einer Krankheit über diese App krankmelden.
Eine Anleitung hierzu bekommen alle Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres.

Jedes Jahr zur Weihnachtszeit besuchen alle Klassen eine Theatervorführung, in der Regel eines der vielen Theater in oder um Karlsruhe.

  • 1. Stunde 07.50 Uhr bis 08.35 Uhr
  • 2. Stunde 08.40 Uhr bis 09.25 Uhr - gr. Pause 09.25 Uhr bis 09.45 Uhr
  • 3. Stunde 09.45 Uhr bis 10.30 Uhr
  • 4. Stunde 10.35 Uhr bis 11.20 Uhr - gr. Pause 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr
  • 5. Stunde 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr
  • 6. Stunde 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr

Das Projekt VERA (Vergleichsarbeiten in der Grundschule) in Klasse 3 ist eine flächendeckende Lernstandserhebung, die in allen Bundesländern in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt wird. Die Vergleichsarbeiten sollen fachliche, fachdidaktische und pädagogisch-psychologische Impulse für Schul- und Unterrichtsentwicklung bieten. Die aktive Beteiligung an der Durchführung und Auswertung soll zu schulinterner Kooperation und Diskussion über z.B. Standards, Unterrichtsgestaltung oder Beurteilungspraxis anregen.


Im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule bieten wir für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 verlässliche Zeiten an. Ab 7.00 Uhr wird eine Kernzeitbetreuung angeboten, die auch nach dem Unterricht bis 14.00 Uhr geöffnet hat.


Von Klasse 1 nach Klasse 2 wird ein Schüler ohne Versetzungsentscheidung versetzt. Im Übrigen werden nur die Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind. Ein Schüler wird auch dann versetzt, wenn die Klassenkonferenz zu der Auffassung gelangt, dass seine Leistungen nur vorübergehend nicht für die Versetzung ausreichen, dass er aber nach einer Übergangszeit den Anforderungen der nächsthöheren Klasse voraussichtlich gewachsen sein wird.


An der EKS wurde zum Schuljahr 2022/23 eine Vorbereitungsklasse eingerichtet, in der Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen unterrichtet werden.

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien findet in der Aula eine kleine Feier statt, die von den Schülerinnen und Schülern der 4. Klassen gestaltet wird.

Klasse 1: Am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler einen Schulbericht.

Klasse 2: Zum Schulhalbjahr werden die Eltern zu einem Elterngespräch geladen. (mündlicher Schulbericht). Am Ende Klasse 2 erhalten die Schüler einen schriftlichen Schulbericht mit Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsbereichen mit Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik

Klasse 3: Zum Schulhalbjahr erhalten die Schüler eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind. Am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler ein Zeugnis.

Klasse 4: Zum Schulhalbjahr erhalten die Schüler eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind. Am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler ein Abschlusszeugnis der Grundschule.